Als Diätologin ist es meine Aufgabe ...


 ... Gesunde sowie Kranke ernährungstherapeutisch zu betreuen


... anerkannte Ernährungswissenschaft und -medizin in die Praxis umzusetzen


... Ernährungstherapie und Diätetik professionell umzusetzen 

... Sie bei der ausgewogenen Lebensführung zu unterstützen und die Ernährungstherapie auf individuelle Bedürfnisse anzupassen


... am Puls der Zeit zu bleiben, mein umfassendes ernährungsmedizinisches Wissen ständig auf den neuesten Stand zu bringen


... einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung und Gesunderhaltung der Menschen zu leisten 

DiaetologInnen sind (im Unterschied zu vielen anderen Berufen im Bereich der Ernährung) ein gesetzlich anerkannter
Gesundheitsberuf und gehören zur Gruppe der Gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD).  

Sowohl Ausbildung, Berufsbild als auch
Berufsrechte und –pflichten sind im sogenannten MTD-Gesetz (BGBl. Nr. 460/1992) geregelt. 

Nach dem MTD-Gesetz  (BGBl. Nr. 460/1992) dürfen ausschließlich ÄrztInnen sowie DiätologInnen Menschen mit Erkrankungen
ernährungstherapeutisch behandeln.